Allgemeine Geschäftsbedingungen


MSvSoft e.U.
Aubach 42
4941 Mehrnbach

Gerrichtsstandort ist Ried im Innkreis

Letzte Aktualisierung: August 2015

Geltung, Vertragsabschluss

MSvSoft e.U. (in Folge nur MSvSoft) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen MSvSoft und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von MSvSoft schriftlich bestätigt werden.

2. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht schriftlich von MSvSoft unterzeichnet wurden.

3. Änderungen der AGB können von MSvSoft vorgenommen und sind unter www.MSvSoft.at/AGB jederzeit einsehbar. Diese sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Der Kunde wird schriftlich mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung per Mail informiert. Sofern der Kunde in diesem Zeitraum nicht schriftlich widerspricht, gelten die AGB als akzeptiert. Bei zeitgerechtem Widerruf kann der Vertrag kostenfrei gekündigt werden.

4. Die AGB sind auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern gültig, auch wenn nicht mehr Bezug darauf genommen wurde.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

6. Die Angebote von MSvSoft sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders (schriftlich) vereinbart, gelten die im Angebot angeführten Preise. Die Preise auf www.MSvSoft.at sind immer exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Konzept- und Ideenschutz

Hat der Kunde bereits vor Vertragsabschluss MSvSoft eingeladen, ein Konzept zu erstellen gelten folgende Regeln:

1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch MSvSoft, treten der Kunde und MSvSoft in ein Vertragsverhältnis. Auch in diesem Fall gelten die hier angeführten AGB.

2. Der Kunde anerkennt, dass MSvSoft bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3. Das vorgestellte Konzept untersteht dem Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung bzw. Bearbeitung ist somit nicht gestattet.

4. Der Kunde verpflichtet sich, die Ideen von MSvSoft nicht zu verwerten bzw. wirtschaftlich zu nutzen, sofern kein Vertrag mit MSvSoft zustande kommt.

Produktschutz

1. Alle von MSvSoft erworbenen Produkte, dürfen nicht weiterverkauft werden, ausser dies wurde schriftlich vereinbart.

2. Ausserdem ist es nicht gestattet, die Sicherheitsmechanismen (Kopierschutz, Aktivierungsschlüssel) zu umgehen.

Leistungsumfang

1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung, sowie Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MSvSoft.

2. Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, usw.), müssen von diesem überprüft und kontrolliert werden. Sollten hier Urheberrechte verletzt werden, so haftet ausschliesslich der Kunde.

3. Falls nicht anders vereinbart (schriftlich), sind die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen vom Kunden zu tragen.

4. Erfolgt auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung ausserhalb der normalen Arbeitszeit, werden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Diese werden gesondert aufgelistet.

Termine

1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von MSvSoft schriftlich zu bestätigen.

2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von MSvSoft aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist der Kunde und MSvSoft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Befindet sich MSvSoft in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Auflösung des Vertrags

MSvSoft ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

1. Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.

2. Der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

3. Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von MSvSoft weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

1. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn MSvSoft fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

Tarife, Abrechnung:

1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. MSvSoft ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist MSvSoft berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

2. Sofern kein anderer Stundensatz schriftlich vereinbart wurde, gilt der Standardtarif.

3. Alle Tarife verstehen sich als Nettobeträge exklusive Umsatzsteuer, sofern dies im Angebot, Rechnung, usw. nicht anders vereinbart wurde.

4. Alle Leistungen von MSvSoft, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

5. Kostenvoranschläge von MSvSoft sind unverbindlich und kostenlos. Wenn abzusehen ist, dass die veranschlagten Kosten um mehr als 20 % übersteigen, wird MSvSoft den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen sieben Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

6. Die geringste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

2. Die von MSvSoft gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von MSvSoft.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, MSvSoft die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann MSvSoft sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

5. Weiters ist MSvSoft nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

6. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich MSvSoft für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von MSvSoft aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von MSvSoft schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Online-Bestellungen werden ausschliesslich per Rechnung beglichen und Betrag ist spätestens nach 14 Tagen fällig (Ausgangsdatum ist immer das Rechnungsdatum)

9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

Kennzeichnung

1. MSvSoft ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen von MSvSoft und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

2. MSvSoft ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Gewährleistung

1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung/Leistung durch MSvSoft, verdeckte Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch MSvSoft zu. MSvSoft wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde MSvSoft alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. MSvSoft ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für MSvSoft mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber MSvSoft gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens. Jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von MSvSoft. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Anzuwendendes Recht

1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen MSvSoft und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz von MSvSoft. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem gewählten Beförderungsunternehmen übergeben wurde.

2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen MSvSoft und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist MSvSoft berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

to top

MSvSoft auf Facebook


© 2023 MSvSoft